Haben Sie eine Beschwerde über unsere Praxis?
Wir möchten unsere Arbeit professionell ausführen und legen Wert darauf, dass Sie uns vertrauen. Natürlich kann es sein, dass Sie nach einem Kontakt mit unserer Praxis kein gutes Gefühl haben. Sie haben zum Beispiel das Gefühl, nicht ernst genommen zu werden oder die Praxis nicht gut erreichen zu können. Wir möchten dies so schnell wie möglich wissen, damit wir es mit Ihnen besprechen und gegebenenfalls Verbesserungen vornehmen können.
Sie können eine Beschwerde einreichen, indem Sie das Beschwerdeformular ausfüllen und bei einem unserer Mitarbeiter abgeben. Unsere Praxis wird dann Ihre Beschwerde bearbeiten.
Ihr Hausarzt oder ein anderer Mitarbeiter wird Sie anrufen, um Ihre Beschwerde zu besprechen. Wir werden anschliessend schriftlich auf Ihre Beschwerde reagieren.
Unser Ziel ist es, Ihre Beschwerde spätestens innerhalb eines Monats zu bearbeiten und gemeinsam mit Ihnen aufzulösen.
Sind Sie immer noch unzufrieden oder möchten Sie Ihre Beschwerde lieber nicht mit unserer Praxis besprechen? Dann können Sie Ihre Beschwerde mit einem unabhängigen und unparteiischen Beschwerdebeauftragten besprechen. Der Beschwerdebeauftragte wird versuchen, gemeinsam mit Ihnen eine Lösung für Ihre Beschwerde oder Ihr Problem zu finden. Der Beschwerdebeauftragte kann versuchen, in der Beschwerde zu vermitteln. Der Beschwerdebeauftragte ergreift keine Partei und spricht daher kein Urteil aus. Alles, was Sie dem Beschwerdebeauftragten mitteilen, ist vertraulich. Sie können das Beschwerdeformular auf der SKGE-Website verwenden. Der Beschwerdebeauftragte ist unter der Telefonnummer 088-0229190 erreichbar.
Wenn Sie mit Ihrem Hausarzt und der Schlichtung durch den Beschwerdebeauftragten keine Einigung erzielen können, können Sie bei der Schlichtungsinstanz für Hausärzte (geschilleninstantie huisartsenzorg) eine Entscheidung über Ihre Beschwerde beantragen. Dieses unabhängige Gremium besteht aus einem Vorsitzenden (Rechtsanwalt) sowie Mitgliedern im Namen der Patienten und Mitgliedern im Namen der Hausärzte. Das Komitee wird von einem offiziellen Sekretär unterstützt, der auch Rechtsanwalt ist.
Die Entscheidung der Schlichtungsinstanz ist bindend. Weitere Informationen finden Sie unter www.skge.nl.